Volksbegehren «Rettet die Biene»
in Baden-Württemberg
Eine persönliche Stellungnahme von Dr. Fank Krumm, Ökologe, Landwirt und Bienenhalter aus Binzen
Am 26. Juli 2019 wurde das Volksbegehren „Rettet die Biene“, initiiert durch zwei Berufsimker aus dem Raum Stuttgart, dem Landtag Baden-Württemberg überreicht. Um ein entsprechendes Begehren vom Landtag prüfen zu lassen, braucht es 10’000 Unterschriften, das Volksbegehren wurde mit 35’865 Signaturen eingereicht und wird nun auf Zulässigkeit durch das Innenministerium geprüft. Die Initiative schiesst leider vollkommen am eigentlichen Ziel der Initianten vorbei. Statt Lebensräume zu schützen, werden Lebensräume vernichtet. Was wir brauchen, ist ein fachübergreifender, integrativer Ansatz.
Worum geht es?
Das Ziel des Volksbegehrens ist die Sicherung und die Förderung der Artenvielfalt innerhalb der Landesgrenzen Baden-Württembergs. Dafür sollen verschiedene Gesetze zur Regelung von Pestizideinsatz in und um Schutzgebiete erlassen werden. Gleichzeitig werden gesetzliche Änderungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz angestrebt, die Nutzungen für etwa Streuobstwiesenvorschreiben und diese dadurch schützen sollen. Der ökologische Landbau soll zusätzlich bis 2035 auf mindestens 50 Prozent der Fläche betrieben werden und gesamthaft soll der Anteil der mit Pestiziden belasteten Flächen im Land bis 2025 um die Hälfte reduziert werden.
Wie funktioniert ein Volksbegehren in Baden-Württemberg?
Das Volksbegehren wird zunächst offiziell beantragt und mittels eines ausgearbeiteten und begründeten Gesetzentwurfs dem Landtag übergeben. Voraussetzung sind die erwähnten 10’000 Unterschriften. Das Innenministerium prüft innert einer Frist von 3 Wochen die rechtliche Zulässigkeit des Begehrens, bzw. ob die Gesetzesvorlage mit der Verfassung Baden-Württembergs konform ist.
Wird dem Antrag stattgegeben startet das eigentliche Volksbegehren – das wäre im Herbst 2019. Es werden die Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten des Landtags, rund 770’000 benötigt, um die Gesetzesvorlage in den Landtag zu bringen. Wird diese Hürde genommen, berät der Landtag die Vorlage, lässt sich von Fachleuten beraten und nimmt die Vorlage an oder lehnt sie ab. Änderungen an der bestehenden Vorlage dürfen nicht vorgenommen werden. Bei einer Ablehnung der Vorlage, legt der Landtag einen alternativen Entwurf vor, der wiederum mittels einer Volksabstimmung angenommen oder abgelehnt wird. Das vorliegende Volksbegehren wurde nach dem Vorbild im Bundesland Bayern erarbeitet https://volksbegehren-artenvielfalt.de/
Wer steckt dahinter?
Zwei Berufsimker haben das Volksbegehren mit der Unterstützung von Anwälten, des Naturschutzes und anderer Interessensverbände initiiert. Die Trägerschaft des Volksbegehrens liegt bei der gemeinnützigen Einrichtung «proBiene». Das Freie Institut für ökologische Bienenhaltung wurde im Jahr 2016 von den beiden erwähnten Imkern gegründet, „veranstaltet Seminare, publiziert und betreibt Forschungsprojekte für eine zukunftsfähige Bienenhaltung“.
Mehr als 100 Parteien, Kommunen und Verbände treten als Unterstützer dieser Initiative auf – darunter auch die SPD, die Piratenpartei und die Linke. Mit dabei sind auch „Fridays for future“ und Unternehmen wie „flyeralarm“ und „Vaude“.
Was ist davon zu halten?
Frank Krumm, Experte in Walddynamik und Störungsökologie, Landwirt und Bienenhalter nimmt persönlich Stellung zu diesem Begehren:
Wie steht es um die Landwirtschaft in Baden-Württemberg?
Das südwestlichste Bundesland Deutschlands ist kleinstrukturiert und geprägt von einer Vielzahl unterschiedlicher Kulturen, Anbaumethoden und Bewirtschaftungsformen. Gesegnet mit einem moderaten Klima und bis heute genügend Niederschlägen, existiert eine grosse Vielfalt an Fauna und Flora. Diese basiert auch auf einer reichen und lange währenden landwirtschaftlichen Geschichte. Sorten- und Anbauvielfalt haben eine hohe Artenvielfalt gefördert, die sehr eng an deren Bewirtschaftung gekoppelt ist.
Globale Märkte, speziell in einem Land, das sehr stark von Exporten abhängig ist, haben die Landwirtschaft extrem verändert. Der Marktdruck ist hoch und den Bewirtschaftern bleibt nur die Wahl, aufzugeben oder effizienter zu werden. Das heisst grössere Flächen mit mehr Maschinen und weniger Personal zu bewirtschaften. Neben einem veränderten Landschaftsbild hat das auch soziokulturelle Konsequenzen. Wo vor 25 Jahren noch fast jeder im Dorf etwas mit der landwirtschaftlichen Produktion zu tun hatte, liegt die Zahl heute nur noch im einstelligen Prozentbereich. Die Menschen haben den Bezug und das tiefe Verständnis der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion verloren. Ein schleichender, aber einschneidender Prozess, verstärkt durch die Tatsache, dass zahlreiche Tätigkeiten in der Landwirtschaft seit einigen Jahrzehnten meist von ausländischen Saison-Arbeitskräften ausgeübt werden und dadurch notwendige Arbeitsschritte aus dem Bewusstsein der Bevölkerung verschwinden. Nur noch die wenigsten Mitmenschen wissen, was es heisst, biologisch zu produzieren, mit Mischkulturen sowie robusten und widerstandsfähigen Sorten, Fruchtfolgegrundsätzen folgend, ohne chemisch-synthetische Düngermittel, ohne Folie und Plastik etc.
Der Strukturwandel ist seit einigen Jahren in vollem Gang – Landwirte, die vor 20 Jahren in Pension gegangen sind, bewirtschaften im Nebenerwerb kleine, aber hochwertige Flächen weiter; sie brennen Schnaps und produzieren regionales Tafelobst; häufig von hochstämmigen Nuss-, Kirsch-, Apfel- und Birnbäumen, welche diese Menschen selbst oder deren Vorfahren gepflanzt, grossgezogen und gepflegt haben. Diese Generation ist jetzt zwischen 80 und 90-jährig. Die Nachkommen sind selten bereit, diese arbeitsintensiven Strukturen ohne ökonomische Anreize zu bewirtschaften. Seit vielen Jahren wird kaum noch hochstämmiges Obst angepflanzt – ausser durch den Naturschutz. Auch Viehbetriebe, inklusive einer dazu gehörigen Grünlandbewirtschaftung, gibt es kaum mehr. Streuobstwiesen sind traditionell meistens mit Beweidungsformen und Viehhaltung verbunden. Trotz allen Entwicklungen bleibt die Erkenntnis, dass im Vergleich mit anderen Regionen derzeit immer noch vielfältige Strukturen in grossen Teilen Baden-Württembergs vorhanden sind!
Vorbild Bayern – was ist dort geschehen?
Das oben beschriebene Volksbegehren wurde nach einem Vorbild im Bundesland Bayern initiiert, welches im Jahr 2018 vom bayrischen Landtag angenommen und gesetzlich implementiert wurde. Im entsprechenden Volksbegehren in Bayern waren die Forderungen allerdings nicht ganz so ambitioniert. Trotzdem sind vor dem In Kraft treten der Gesetze zahlreiche Streuobstbestände, bspw. in Oberfranken umgesägt worden – zunächst aus Protest, aber auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werden Ackerkulturen wie Mais, wo diese erlaubt sind, einträglicher als Streuobstwiesen. Die Bauern fürchteten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die damit verbundenen unternehmerischen Einschränkungen und finanziellen Strafen. Die Vorlage erreichte das Gegenteil des angestrebten Ziels.
Was wollen die Initianten – und was werden Sie bekommen?
Der Rückgang der Insekten, wie auch der Druck auf andere Tier- und Pflanzenarten, ist unbestreitbar und offensichtlich. Wir wissen, was die Tiere zum Leben, Überleben und zur Fortpflanzung brauchen. Viele Arten haben heute schlicht keinen Lebensraum mehr. Manche Arten existieren zwar heute noch, sind jedoch bedroht, da der Lebensraum eigentlich schon verschwunden ist; wir sprechen von der «Aussterbeschuld», wird der Lebensraum einer Tierart zerstört, dauert es einige Generationen bis die Art vollständig verschwunden ist.Der Erhalt der Artenvielfalt ist entscheidend für das Überleben des Menschen.
Das Kernanliegen des Begehrens ist aus wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht vollkommen berechtigt, denn eigentlich ist es schon fünf nach zwölf. Der Weg der Initianten indes könnte verkehrter nicht sein und deutet auf Unwissen hin. Dass die Politiker Wählerstimmen hinterherlaufen ist nachvollziehbar, wenn auch nicht deren Auftrag. Dass aber namhafte Umweltverbände ohne eine differenzierte Betrachtungsweise derartige Initiativen mittragen, ist eine grosse Enttäuschung.
Die Bezugsflächen, um die es in diesem Volksbegehren vornehmlich geht, sind hauptsächlich Kulturflächen! Streuobstwiesen und Landschaftsschutzgebiete sind keine Naturprodukte. Historisch gesehen sind das ökonomisch und ökologisch sinnvoll bewirtschaftete Flächen. Bedingt durch den Wandel sind diese Flächen teuer und unrentabel geworden, unter anderem weil der Verbraucher nicht mehr bereit ist, entsprechende Preise für die darauf erzeugten Produkte zu bezahlen. Die Erkenntnis, dass solche Flächen einen hohen Wert für die Gesellschaft – Artenvielfalt, Erholung, Landschaftsästhetik etc. – haben, ist indes noch jung. Das sind Ökosystemleistungen, die (noch) keinen Marktpreis haben. Will man diese fördern und bezahlen, braucht es Bewirtschafter, die ein Auskommen haben. Ist der Verbraucher bzw. der Handel nicht bereit, die Preise dafür zu bezahlen, gibt es keine Bewirtschafter und demzufolge keine Streuobstwiesen.
Der Ruf nach Politik liegt nahe. Durch Subventionen würde Geld in das System gepumpt und Umwelt- und Landschaftserhaltungsverbände könnten diese Flächen übernehmen – nur verändern würde sich nichts. Bäume sind schnell gepflanzt, nur was dann? Die Pflege von Streuobst basiert auf fachlich fundierter Praxis und ist eine Herausforderung. Die Verarbeitung derer Produkte ebenso. Wein- und Obstbau sind Lehrberufe,auf welchen ein Studien- oder Meisterabschluss aufbauen kann. Ebenso wie andere handwerkliche Berufe wie etwa Zimmermann, Schlosser etc. – mit dem entscheidenden Unterschied, dass die breite Öffentlichkeit sich nicht kompetent genug fühlen würde, einem Schlosser bei der Ausübung seines Berufes hineinzureden.
Leider kaufen die meisten Menschen weiterhin nach dem Preis. Solange die Nachfrage nach billig grösser ist als die Nachfrage nach dem, was hinter einem Produkt steckt, wird sich das nicht ändern. (in Deutschland werden etwa 15 % des Einkommens für Lebensmittel ausgegeben, vor 50 Jahren waren es noch mehr als 60 %) Die ökologische Wertigkeit muss einen Preis erhalten und es muss Kostentransparenz geschaffen werden. Nur so wird es gelingen, längerfristig die ökonomischen und ökologischen Aspekte unter einen Hut zu bringen. Mit der Initiative werden zwar bestehende Streuobstbestände künstlich erhalten, mittelfristig jedoch verbuschen und verschwinden sie.
Eine wesentliche Erkenntnis dieser Diskussion ist, dass es kaum noch um Fakten und Inhalte geht, sondern um Alibiübungen einer masslosen Gesellschaft, die nicht bereit ist auf Dinge zu verzichten, welche vom Markt diktiert werden; dazu gehören die ständige Verfügbarkeit sämtlicher Lebensmittel, egal woher und unter welchen Bedingungen produziert.
Das Ziel, nämlich der Erhalt der Artenvielfalt, die zu einem grossen Teil an die Kulturlandschaft gebunden ist, wird mit dem Begehren nicht erreicht. Dies, weil eine fachlich fundierte Bewirtschaftung nur mit entsprechendem Personal zu leisten ist. Das sind und bleiben die Landwirte – und diese gibt es nur mit reellen wirtschaftlichen Anreizen und Bedingungen. Der bereits laufende Strukturwandel würde weiter gefördert und das Sterben der Bauernhöfe würde beschleunigt.
Was steht auf dem Spiel?
Die Natur findet immer wieder ein neues Gleichgewicht, aber für uns Menschen haben die Forderungen der Initianten eine enorme Tragweite. Werden Pflanzenschutzbehandlungen in Landschaftsschutz- und Streuobstgebieten untersagt – wie im Volksbegehren gefordert – verschwinden die Kulturen. Die Flächen werden unrentabel oder Betriebe, die ein Landschaftsschutzgebiet über Generationen hinweg zu einem solchen gemacht haben, müssen aufgeben (Beispiele dafür sind das gesamte Kaiserstuhlgebiet oder der Tüllinger Berg). Wein- und Obstbau ohne Pflanzenschutz sind unter den bestehenden Marktbedingungen kaum betriebswirtschaftlich nachhaltig möglich (allenfalls für Nischenmärkte). Dabei geht es immer darum wie wir Menschen damit klar kommen und wir lernen mit Entwicklungen und Veränderungen umzugehen. Selbstverständlich lassen sich landwirtschaftliche Produkte mit weit weniger invasiven Eingriffen und Behandlungen produzieren – allerdings müssten wir in einem ersten Schritt unsere Ansprüche und unseren Verbrauch drastisch zurückfahren. Das ist meines Erachtens unrealistisch und Träumerei. Gemäss Umfragen in Baden-Württemberg unterstützen 80 % der Bevölkerung Bio-produzierende Betriebe. Die Absatz-Zahlen sagen etwas anderes: Bio-Verkäufe liegen deutlich unter 10 %. Entweder die Leute belügen sich selbst, kaufen Bio-Ware im Ausland oder sind, getrieben von einem schlechten Gewissen, nicht ehrlich.
Am Ende geht es aber um viel mehr; um Existenzen und einen Beruf, der Land und Leute stark prägt; sind doch soziokulturelle Prozesse in dörflichen Strukturen durch die Landwirtschaft geprägt; stellvertretend nenne ich Anlässe wie Weinfeste, Erntefeste etc. Neben der Artenvielfalt steht also noch weit mehr auf dem Spiel.
Wie ist das Vorgehen der Initianten zu bewerten?
Das Vorgehen ist enttäuschend und spiegelt die Einstellung der Gesellschaft. Die Antragssteller sollten besser wissen, dass man derartige Initiativen unter Einbindung aller Beteiligten angeht. Dass ausgerechnet die Flächeneigentümer und Produzenten übergangen werden, ist für mich unverantwortlich und führt mittel- und langfristig nicht zum Ziel.
Die Tatsache, dass ausgerechnet Berufsimker Initianten dieses Volksbegehrens sind, ist brisant. Kommt doch der überwiegende Teil der Imker nicht ohne Insektizide aus und bekämpft insbesondere die Varroamilbe mit organischen Säuren wie Ameisen- und Oxalsäure oder synthetischen Pestiziden. Das ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar; auch Landwirte schützen ihre Ernte gegen die Kirschessigfliege: ohne Behandlung kein Ertrag.
Zu guter Letzt sollte sich die Politik Gedanken machen welche Wirkung solche Volksbegehren und Petitionen erreichen. Derartige Unterschriftensammlungen, die für die Unterzeichner ohne Konsequenz bleiben und inhaltlich vollkommen verkehrt sein können, haben ein äusserst fragwürdiges Potenzial. Die Politik hat die Aufgabe, die Wähler transparent und fundiert über die Anliegen der Initianten sowie mögliche unerwünschte Nebenwirkungen zu informieren. Durch oberflächliche Medien und professionell geführte Kampagnen scheint es mittlerweile recht einfach, politische Forderungen durchzusetzen, die am Ende gar niemand will. Demokratische Mitbestimmung stösst an ihre Grenzen, wenn sich die Bevölkerung nicht eingehend mit der Thematik auseinandersetzt und die Hintergründe der vorgelegten Initiativen nicht versteht.
Dabei steht es ausser Frage, dass wir die jetzt öffentliche Diskussion brauchen und dies immer positiv zu bewerten ist. Mitsprache ist dabei ein Grundrecht und Deutschland sollte lernen mit diesem Recht Verantwortungsvoll umzugehen.
Was brauchen wir wirklich – Lebensweise hinterfragen?
Eine differenzierte Betrachtung ist unabdingbar.
Wir brauchen einen fachübergreifenden, integrativen Ansatz. Wir sollten akzeptieren, dass wir Menschen Teil dieser Welt sind und sie auch nutzen – Honig, Fleisch, Gemüse, Obst etc. – die Produktion sollten wir dahingehend optimieren, dass wir grundsätzliche Ansprüche erfüllen können. Dafür müssen wir verstehen wie unser System wirkt. Durch Nicht-Nutzung erreichen wir in einer Kulturlandschaft nichts, ausser deren Verlust. Artenvielfalt ist unsere Lebensversicherung, damit sich unsere überlebensnotwendigen Grundlagen wie Boden, Fauna, Flora, Wasser, Luft und letztlich auch die Nahrungsquellen, also die Natur, den Veränderungen anpassen kann.
Wollen wir Streuobstwiesen erhalten, braucht es Produkte und auskömmliche Preise dafür und keine gesetzliche Käseglocke mit finanziellen Strafen. Stimmen Produkte und Preise, wird es entsprechende Fachleute geben, die das qualitativ hochwertig umsetzen werden. Ansonsten werden die Bäume keine 30 Jahre alt.
Als Landwirt, Bienenhalter und Wissenschaftler/Ökologe erlaube ich mir das Urteil, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen komplett am eigentlichen Ziel vorbeigeht und gleichzeitig potenziell gesellschaftliche Werte vernichtet, was uns noch weiter von notwendigen Zielen entfernt. Wir sollten vor allem unsere Lebensweise bzw. den Verbrauch hinterfragen – denn dieser steuert die Produktion.
Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Obstgarten, Bitz, Bangert, Bongert oder Bungert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten.