Ich hinterlasse mein Vermögen der nächsten Generation
«Die Krux des Lebens ist, du denkst du hast Zeit. Doch du kannst entscheiden, was du mit der Zeit anstellst, die dir gegeben ist.»
Sandra Wittenwiller, Oberrieden (ZH)
Warum ein Testament für FreeTheBees
«Mein Antrieb ist, die Orte, die ich besuche, besser zu hinterlassen. Dinge mit Profundität zu tun, um dabei Lebensformen (wie Mitmenschen, Wildpflanzen oder Bienen) in ihrer natürlichen Umgebung aufblühen zu sehen, birgt eine unbezahlbare Herzensfreude. Darin finde ich das Engagement von FreeTheBees wieder. Darum finde ich es wertvoll, diese Wildbienenorganisation im Testament zu berücksichtigen.» Sandra Wittenwiller, Oberrieden (ZH)
Ein Vermächtnis für künftige Generationen
Das FreeTheBees-Team ist gerührt von dieser tiefen Verbundenheit mit der Menschheit und unserem Planeten. Wir danken in stillem Gedenken allen Menschen, die unsere Projektarbeit in ihrem Testament berücksichtigt haben.
Auf der Website unseres Partners deinadieu.ch können Sie unverbindlich und kostenlos eine eigene Testament-Vorlage erstellen und herunterladen. Zusätzlich bietet DeinAdieu auch kostenlos Webinare an:
Zum gültigen Testament in 3 Schritten
1. Berechnen Sie den Pflichtanteil, indem Sie beim Testament-Generator von unserem Partner DeinAdieu eine kostenlose Testamentsvorlage erstellen:
2. Verfassen Sie ein handschriftliches Testament mit Datum und Unterschrift wie in diesem Beispiel.
3. Hinterlegen Sie das Testament bei der Gemeindeverwaltung, beim Erbschaftsamt oder beim Notar.
Erleben Sie jetzt unseren spannenden Testament-Ratgeber, wir nehmen Sie mit auf einer interaktiven Reise…
Unser persönlicher Partner für Ihren letzten Wunsch
Für eine zusätzliche persönliche juristische Beratung zum Thema Nachlass steht Ihnen unser Kooperationspartner Nachlasstreuhand.ch GmbH (www.nachlasstreuhand.ch) unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch (Tel. 044 558 88 34 oder 071 558 88 49) zur Verfügung.
Sie erwägen die Artenschutz-Organisation FreeTheBees in Ihrem Testament zu berücksichtigen? Gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Thomas Fabian
Finanzen FreeTheBees
Diese Menschen unterstützen FreeTheBees mit ihrem Testament
Sandra Wittenwiller, Oberrieden (ZH):
«Die Krux des Lebens ist, du denkst du hast Zeit. Doch du kannst entscheiden, was du mit der Zeit anstellst, die dir gegeben ist.»
Ueli Gubler, Dürnten (ZH):
«Vor etwas mehr als Zehn Jahren bin ich auf FreeTheBees aufmerksam geworden und habe mich spontan entschlossen…
Fragen & Antworten
Mit einer Erbschaft vermachen Sie beispielsweise FREETHEBEES einen Teil Ihres Nachlasses. FREETHEBEES wird so zur Miterbin. Sie geben an, wie viele Prozent der frei verfügbaren Quote FREETHEBEES erhält. Bei einem Legat dagegen legen Sie im Testament einen fixen Betrag fest, der an FREETHEBEES gehen soll.
Möchten Sie FreeTheBees zur Mit-, Teil- oder Vollerbin ernennen, sollten Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Verwenden Sie Ihre freie Quote oder Teile davon als Erbeinsetzung, wird FREETHEBEES in die Erbengemeinschaft eingebunden und muss bei der Nachlassabwicklung und der Erbteilung mitwirken.
Kann ich bestimmen, für welches Projekt mein Nachlass eingesetzt wird?
Uns ist es wichtig, dass Sie als Erblasser oder Legate-Geber in Ihrem Testament bestimmen, welches Projekt Sie mit Ihrem Nachlass unterstützen wollen. Solche Spenden sind für Organisationen wie FREETHEBEES sehr wichtig und wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen. Eine Übersicht über unsere Projekte finden Sie auf unserer Projektseite.
Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihr Vermächtnis mit grosser Sorgfalt pflegen. Transparenz und Offenheit sind uns wichtige Anliegen. Jederzeit können Sie sich auch im persönlichen Gespräch mit den FREETHEBEES-Verantwortlichen ein Bild von unserer Arbeit machen. Mail-Anfrage
Bei der Verfassung Ihres Testamentes müssen Sie diverse gesetzliche Vorschriften beachten. Daher ist es empfehlenswert, juristischen Rat einzuholen. Laut Gesetz steht den gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu. Es lässt aber auch Spielraum offen für die Einsetzung von Drittpersonen als Erben oder als Vermächtnisnehmer. Unsere Kooperationspartnerin nachlasstreuhand.ch GmbH berät Sie gerne. Als neutrale Instanz übernimmt sie auch die Aufgabe des Willensvollstreckers. Dies kann sinnvoll sein, wenn Ihr Nachlass komplex zu verwalten ist oder Sie Streit unter den Erben von Anfang an vermeiden wollen.