Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für die Gesetzgebung und den Artenschutz?
Apis mellifera und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der BRD
Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) ein Wildtier und welche Folgen hätte das für Gesetzgebung und Artenschutz?
Sigrun Mittl, Dipl. Biol., April 2017
- Ist die Art Apis mellifera (Westliche Honigbiene) zuvorderst eine Wildbiene?
„Die Honigbiene (Apis mellifera) war ursprünglich ein wildes Waldtier“, schreibt Kudernatsch, ein Mitarbeiter der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft. Und das ist sie immer noch. Alle Welt denkt, dass die Honigbiene ein gezüchtetes Nutztier ist. Aber woher kommt die Honigbiene und wie gelangte sie in Imkerhand? Die Art Apis mellifera lebt seit Urzeiten in Wäldern, Höhlen und Mauern und ist ein vergessener Bestandteil des Ökosystems Wald. Ruttner hat diese Tatsache sehr klar formuliert: „Wie töricht erscheint angesichts dieser Vorgeschichte die Diskussion darüber, ob die Honigbiene ein Element der heimischen Fauna sei (…)! Genauso wie edle Laubgehölze – Linde, Wildkirsche und Eiche – gehört die Honigbiene zur heimischen nacheiszeitlichen Lebensgemeinschaft der ersten Stunde, und wenn man vielfach um das Überleben mancher Wildbienen fürchten muss, dann sicherlich nicht deshalb, weil sie von der Honigbiene verdrängt werden, sondern weil man ihren Lebensraum zerstört hat“. Diese Aussage zu fehlenden Lebensgrundlagen gilt sicherlich für Wildbienen, zunehmend aber auch für wildlebende Honigbienenvölker. Als der berühmte Naturforscher Carl von Linné 1758 die Westliche Honigbiene Apis mellifera beschrieb, verwendete er die in Mittel- und Nordeuropa einzige einheimische Honigbiene als Nominatform: Apis mellifera mellifera Linnaeus 1758, die sogenannte Dunkle Biene. Die Wildbienen-Taxonomie zeigt, dass die häufig vorgenommene Trennung von Honigbiene und Wildbiene wissenschaftlich unzulässig ist. Die Honigbiene ist eine Vertreterin der echten Bienen und damit eine Wildbiene und ein Wildtier:
Überfamilie: Apoidea | Blütenbesuchende Bienen |
Familie: Apidae | Echte Bienen |
Unterfamilie: Apinae | |
u.a. mit den Gattungen
-> Bombus -> Apis |
Hummel Honigbiene |
Art: Apis mellifera | Westliche Honigbiene |
u.a. mit den Unterarten
-> Apis mellifera mellifera -> Apis mellifera carnica |
Dunkle Biene Kärntner Biene |
Tabelle 1: Wildbienen-Taxonomie in Bezug auf die Westliche Honigbiene
Nach der letzten Eiszeit besiedelte die Dunkle Biene (Apis mellifera mellifera) das ganze Gebiet nördlich der Alpen von den Pyrenäen bis zum Ural. Auswanderer nahmen sie nach Nordamerika und Australien mit. Damit erreichte sie um 1850 ihre grösste Verbreitung. Sie ist die einzige in Deutschland einheimische Honigbienen-Art .
Afbb. 1: Verbreitungsgebiet der Apis mellifera L., Autor: Karl Udo Gerth (Aus: Wikipedia)
In Deutschland konnte die Imkerei nicht ohne die wilden Bienenvölker aus den Wäldern aufgebaut werden (Zander , Schirach , Wagner Klose , Lotter , Schier ). Die Menschen holten schon in frühesten Zeiten den Honig aus den Höhlen der Honigbienen. Später schlug man künstliche Höhlen in geeignete Bäume und siedelte Schwärme darin an. Ruttner führt dazu aus: „Die künstlichen Höhlen in den Zeidelbäumen wurden mit zugeflogenen Schwärmen aus den vorhandenen Wildpopulationen besetzt. Die logische Weiterentwicklung der Bienenhaltung im Zeidelbaum ist die in der seitlich ausgehöhlten Klotzbeute (…) Denn das Leben der Bienen in der früheren Imkerei, im Norden und Osten zunächst in Klotzbeuten betrieben, unterschied sich kaum vom Leben der Wildvölker im Wald. Die Anfänge der Imkerei bestanden vermutlich darin, von einem Bienenvolk bewohnte Abschnitte eines hohlen Baumes aus dem Wald in den Hausgarten zu holen“. Die heute übliche Unterscheidung in Wildtier und Nutztier Honigbiene hat sich erst in den letzten Jahrzehnten entwickelt. Doch Ruttner stellt klar: „Ihrer Abstammung nach sind beide natürlich dasselbe – aufgrund ihrer Paarung im freien Luftraum, auf gemeinsamen Drohnensammelplätzen, hat es bei der Honigbiene nie einen Unterschied zwischen „zahmen“ und „wilden“ Völkern gegeben. Selbst bei Anwendung der modernen Imkertechnik muß ein Bienenvolk noch heute aus eigener Kraft mit seiner natürlichen Umwelt fertig werden – abgesehen davon, daß diese Umwelt eben nicht mehr in jeder Hinsicht „natürlich“ ist. Denn zum einen fehlen in den Forsten hohle Bäume, die man durch Nistkästen ersetzen muß, zum anderen ist es notwendig zu füttern, weil sich die Flora verändert hat und der Imker seine Honigernte beansprucht. Wo genug Tracht vorhanden ist, können aus den Kästen der Imker stammende Schwärme auch heute noch auf sich selbst gestellt überleben. Zu einem „Haustier“ im üblichen Sinne ist die Honigbiene also keineswegs geworden, selbst wenn wir hier von „Hausbienen“ sprechen“ .
- Verdrängung der Dunklen Biene (Apis mellifera mellifera)
In den vergangenen 150 Jahren wandelten sich Zeidlerei und Hausbienenhaltung in die moderne Form der Imkerei, wie wir sie heute kennen. Ruttner beschreibt die Verdrängung der in Deutschland einheimischen Honigbiene fast dramatisch: „Seit J. Dzierzon 1852 die ersten Italiener-Völker nach Deutschland brachte und bald nachher massenweise die Transporte der „Kärnter Bauernkästen“ nach dem Norden begannen, entstand überall in der „Landbiene“ ein sehr ungutes Rassegemisch (…). Der Verdrängungsprozess der alten Dunklen Biene (…) ging so rasch, daß ich um 1950 trotz angestrengter Suche nur im hintersten Zillertal einen Stamm der Dunklen Biene fand (…)“. Die Folge der Bieneneinfuhr zu Zuchtzwecken war eine zunehmende Hybridisierung der mitteleuropäischen Unterart Apis mellifera mellifera. Wir gehen heute davon aus, dass es keine Vorkommen der wilden Dunklen Bienen in Deutschland mehr gibt. Aber wir wissen es nicht. Über die Vorkommen und die Bedrohungslage der einheimischen Honigbienen-Unterarten in Europa ist wenig bekannt. Dieser Zustand wird auch in der aktuellen Europäischen Rote Liste der Bienen beklagt. Die Datenlage sei so ungenügend, dass eine Einordnung der Art Apis mellifera samt ihren Unterarten in die Rote Liste nicht möglich ist . Wenn wir heute in Deutschland von wilden Honigbienen-Völkern reden, so sind mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließlich verwilderte (feral) Völker gemeint, also Schwärme von bewirtschafteten (managed) Bienenvölkern, die nicht vom Imker gefasst wurden und in freier Wildbahn überleben. Es handelt sich dabei um die sogenannte „Landbiene“, ein Gemisch aus den drei Unterarten mellifera, carnica und ligustica. Wilde (wild) Honigbienen-Völker wären ausschließlich Honigbienen der Unterart Apis mellifera mellifera, der Dunklen Biene.
- Apis mellifera – Artenschutz und Rote Liste
3.1 Die unzulässige Verwechslung des Wildtieres Honigbiene (Apis mellifera) mit dem Nutztier Honigbiene und die gesetzlichen Folgen
Ausgehend von obigen Erkenntnissen ist es völlig unverständlich, warum die Art Apis mellifera mit der in Deutschland einzigen Unterart nicht als Wildtier behandelt und infolgedessen in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist.
In der Bundesartenschutzverordnung BArtSchV 2005 wird in der Anlage 1 zu §1 die gesamte Überfamilie der Apoidea mit allen einheimischen Arten zu den besonders geschützten Arten gezählt.
Auszug aus der BArtSchV Abschnitt 1 § 1:
Die in Anlage 1 Spalte 2 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter besonderen Schutz gestellt. Die in Anlage 1 Spalte 3 mit einem Kreuz (+)bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter strengen Schutz gestellt.
BArtSchV 2005 Anlage 1 (zu § 1) Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten, Erläuterungen
- Die in Anlage 1 aufgeführten Arten werden bezeichnet
- a) mit dem Namen der Art oder
- b) als Gesamtheit der einem höheren Taxon (Ordnungsstufe des Tier- bzw. Pflanzenreiches) oder einem bestimmten Teil derselben angehörenden Arten.
- Die Abkürzung „spp.“ wird zur Bezeichnung aller Arten eines höheren Taxons verwendet.
- Sonstige Bezugnahmen auf höhere Taxa als Arten dienen nur der Information oder Klassifikation.
- Durch Aufnahme einer Art in Anlage 1 werden auch Bastarde dieser Art mit anderen Arten erfasst. Sind beide an der Bastardierung beteiligten Ausgangsarten geschützt, so richtet sich der Schutz nach den für die am strengsten geschützte Art geltenden Vorschriften.
- Domestizierte Formen werden durch die Aufnahme einer Art in Anlage 1 nicht erfasst. Als domestizierte Form gilt insbesondere Apis mellifera – Honigbiene.
- „Europäisch“ ist eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise
- a) in Europa hat oder in geschichtlicher Zeit hatte oder
- b) auf natürliche Weise nach Europa ausdehnt.
Wissenschaftliche Bezeichnung | Deutscher Name | Besonders Geschützte Arten zu §1 Satz 1 | Streng geschützte Arten zu §1 Satz 2 |
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | |
Apoidea spp. | Bienen und Hummeln – alle einheimischen Arten | + |
Tabelle 2: Auszug aus der BArtSchV 2005 Anlage 1 (zu § 1) Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Das Wildtier Apis mellifera als einheimische Honigbiene ist eindeutig Teil der Apoidea ssp. und Teil aller einheimischen Arten dieser Überfamilie und somit als „Besonders geschützte Art“ einzustufen. Die Aussage, dass die Art Apis mellifera – Honigbiene „als domestizierte Form“ gilt, ist fachlich gesehen falsch. An dieser Stelle wurden das Wildtier Honigbiene und das in Imkerhand gehaltene Nutztier Honigbiene zu Unrecht in eins gesetzt.
Dies hatte auch Folgen für die Einordnung der einheimischen Honigbiene in die Rote Liste der Bienen Deutschlands. Westrich et al. listen die Art Apis mellifera auf, nicht aber die Unterart und bezeichnen die Art als ungefährdet und den Bestand als „sehr häufig“.Sie verwechseln hier die in Imkerhand gehaltene Honigbiene mit der einheimischen Dunklen Biene. Nur in Nordrhein-Westphalen steht sie als „Ausgestorben oder Verschollen“ auf der Roten Liste . Steffan kommt zu dem Schluss: „Als Wildpopulation müsste die Dunkle Biene deshalb in den Roten Listen der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten unter der Gefährdungskategorie 0: „Ausgestorben oder verschollen“ geführt werden“ .
3.2 Forderung nach Korrektur der Bundesartenschutzverordnung: Die Honigbiene als Wildtier
Die Erläuterungen zur Anlage 1 im BArtSchV 2005 (§ 1)
Punkt 5 „Domestizierte Formen werden durch die Aufnahme einer Art in Anlage 1 nicht erfasst. Als domestizierte Form gilt insbesondere Apis mellifera – Honigbiene.“
müssen wie folgt verändert werden:
Punkt 5 „Domestizierte Formen werden durch die Aufnahme einer Art in Anlage 1 nicht erfasst. Als domestizierte Form gilt die in Imkereien gehaltene und gezüchtete Apis mellifera-Honigbiene. Die Unterart Apis mellifera mellifera als Wildtier sowie verwilderte Honigbienen-Völker der Art Apis mellifera werden als „Besonders geschützte Unterart bzw. Art“ geführt.“
3.3 Forderung nach Kartierung und Unterschutzstellung möglicher Vorkommen der Dunklen Biene sowie Korrektur der Roten Liste
Nach Ruttner und Steffan gilt die in Deutschland einheimische Honigbiene (Unterart Apis mellifera mellifera) als „Ausgestorben“. Wenn sie ausgestorben ist, muss sie in der Roten Liste der Bienen Deutschlands – aber auch in der Europäischen Roten Liste der Bienen mit diesem Status geführt werden. Diese Einordnung kann allerdings nur auf der Basis von erhobenem Datenmaterial vorgenommen werden. Dieses liegt nicht vor.
Die Antwort der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN lässt darauf schließen, dass die Tatsachen rund um die Thematik „Honigbiene, Wildtier und Rote Liste“ durchaus bekannt sind: „(…) Neben der Westlichen Honigbiene, die in Deutschland in natürlicher Weise vorkam, gibt es etwa 550 weitere heimische Bienenarten in Deutschland (…). Die ursprünglich in Deutschland verbreitete Bienenrasse Dunkle Europäische Biene (Apis mellifera mellifera) wurde dabei allerdings praktisch vollständig verdrängt und existiert nur noch in kleinen Restpopulationen. (…)“.
Da die Unterart Apis mellifera mellifera in Deutschland heimisch war, müssen Bestandserhebungen vorgenommen werden, um den Gefährdungsgrad bestimmen und Schutzmaßnahmen einleiten zu können. Das bedeutet, dass wildlebende Honigbienenvölker kartiert und ihre genetische Ausstattung untersucht werden muss. Sollten dabei Völker der Dunklen Biene nachgewiesen werden, müssen diese nach § 1 (2) BNatSchG unter Schutz gestellt werden. Können trotz Kartierungen keine Völker der Dunklen Biene mehr nachgewiesen werden, muss diese in den Roten Listen des Bundes sowie der EU als „ausgestorben oder verschollen“ geführt werden. Nach § 37 (1) Punkt 3 BNatSchG (Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter, wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets) sind dann Wiederansiedlungsmaßnahmen zu ermöglichen. Es sei noch darauf hingewiesen, dass laut § 7 (2) Punkt 7 a) BNatSchG eine heimische Art wie folgt definiert ist: „7. heimische Art – eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise a) im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit hatte oder b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt“ .
3.4 Schutzstatus für Verwilderte (feral) Honigbienen-Völker
Weltweit haben Forscherinnen und Forscher Honigbienen-Völker gefunden, die seit Generationen (bis zu 20 Jahre und länger) frei in der Natur überleben und den verwilderten Honigbienen-Völkern zuzuordnen sind . In Deutschland sind bis jetzt keine Untersuchungen zu diesem Themenkomplex vorgenommen worden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch in Deutschland verwilderte Honigbienen-Völker der Art Apis mellifera leben, die infolge der natürlichen Selektion varroa-tolerant oder varroa-resistent sind. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Landbiene“, ein Gemisch aus den drei Unterarten Apis mellifera mellifera, A.m.carnica und A.m.ligustica.
Diese aus Imkerhand entkommenen und wild in der Natur überlebenden Honigbienen-Völker werden in der Wissenschaft als „verwilderte Honigbienen“ (feral) bezeichnet .
Wildlebende Honigbienen-Völker | Wild Honeybee-Colonies |
Verwilderte Honigbienen-Völker | Feral Honeybee-Colonies |
In Imkerhand bewirtschaftete Honigbienen-Völker | Managed Honeybee-Colonies |
Tabelle 3: Definition wildlebende, verwilderte und bewirtschaftete Honigbienen-Völker
Ungeachtet der immensen Bedeutung solcher Völker für die Imkerschaft wäre eine Unterschutzstellung dieser Honigbienen samt ihren Behausungen wie Bäumen oder Höhlen im Sinne von Schutz und Erhaltung von Biodiversität nicht nur wünschenswert sondern zwingend notwendig. Daher stellt sich die Frage, ob das Bundesnaturschutzgesetz auch für dieses „Unterartengemisch“ Möglichkeiten der Unterschutzstellung bietet bzw. diese sogar fordert.
- 7 (2) Punkt 7 BNatSchG gibt hier eine Richtung vor:
als „heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten“ .
Dieses Gesetz trifft auf die in Deutschland verwilderten Honigbienen-Völker zu. Um diese zu schützen, müssen Kartierung und Langzeitbeobachtung dieser Völker vorgenommen werden. Völker, die sich nachgewiesenermaßen als Population über mehrere Generationen frei fortpflanzen und erhalten, müssen folglich unter Schutz gestellt und die Forderungen des BNatSchG auf sie angewandt werden.
Danksagung
Ich danke Emanuel Hörler (Biologe, Dr. phil. II) für wertvolle Anregungen.
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