Einreichen unerwünschter Nebenwirkungen bei Swissmedic
Wie werden unerwünschte Nebenwirkungen von Bienenbehandlungsmitteln bei Swissmedic eingereicht? Bis heute hat ausser FreeTheBees noch kein einziger Imker eine Meldung zu den allseits bekannten und ersichtlichen Nebenwirkungen von gängigen Behandlungsmitteln eingereicht. FreeTheBees konnte immerhin bewirken, dass im Tierarzneimittelkompendium heute auf mögliche Schäden an der Bienenbrut und Königinnenverlust hingewiesen wird. Früher hiess es fälschlicher- und intransparenterweise, dass bei “richtiger Anwendung keine Nebenwirkungen bekannt” seien.
Die Transparenz muss weiter erhöht werden. Dafür sind weitere Nebenwirkungen aufzunehmen und einzureichen. Hierfür kann dieses Formular verwendet werden.
Es ist auf eine akribisch genaue Beschreibung zu achten. Je mehr Details eine Meldung beinhaltet, desto aussagekräftiger ist sie. D.h. bei Ameisensäure z.B. Infos zur Ameisensäure (Chargennummer, Produktionsdatum, Lagerung), wie viele Völker, welche Kästen, wie viel Ameisensäure pro Volk, welcher Dispenser, wie appliziert, wie lange Intervall bis Verlust, was für Verluste, wie viel, etc. etc. Zudem: das System bezieht sich auf zugelassene Arzneimittel. Relevant sind also nur Meldungen, die mit Andermatt Biovet Ameisensäure/Formivar behandelt wurden. Falls die Völker mit z.B. Ameisensäure aus der Landi/Apotheke/Drogerie/etc. behandelt wurden, löst dies keinen Prozess aus! Swissmedic kann einen Hersteller nicht mit Meldungen konfrontieren, welche nicht dessen zugelassene Produkte betreffen.